Tagesordnung:
- Mitteilungen der Vorsitzenden
- Weitere Vorgehensweise Feldweg „Hinter Langfuhrt"
- Verschiedenes
Stimmberechtigt sind alle Eigentümer/-innen von bejagbaren Flächen innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Langsur.
Die Jagdgenossen/-innen können sich durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Mehr als drei Vollmachten darf kein/keine Jagdgenosse/-in in seiner/ihrer Person vereinigen.
Vertretungsberechtigt aufgrund Vollmacht ist der Ehegatte, die Ehegattin, ein Verwandter in gerader Linie oder ein derselben Jagdgenossenschaft angehörender/ angehörende volljähriger/volljährige Jagdgenosse/-in.
Entsprechende Vollmachten können bei der Verbandsgemeinde-verwaltung Trier-Land unter der Telefonnummer 0651/9798-128 oder bei forst@trier-land.de angefordert werden.
Christina Hansen
Jagdvorsteherin
