Haben Sie Familienzuwachs auf vier Pfoten bekommen oder sind Sie gemeinsam mit Ihrem Hund neu in unsere schöne Gemeinde (Langsur, Grewenich, Mesenich, Metzdorf oder Wasserbilligerbrück) gezogen? Das freut uns sehr!
Damit beim Start im neuen Zuhause alles glattläuft, haben wir hier die wichtigsten Informationen rund um die Anmeldung zur Hundesteuer und ein harmonisches Miteinander für Sie zusammengefasst.
Wann muss ich meinen Liebling anmelden?
Bitte melden Sie Ihren Hund in folgenden Fällen bei uns an:
- Neu adoptiert oder eingezogen: Sie haben einen Hund gekauft, aus dem Tierschutz aufgenommen oder geschenkt bekommen.
- Neu im Ort: Sie sind frisch mit Ihrem Hund in unsere Gemeinde gezogen.
- Die 3-Monats-Marke: Sobald Ihr Welpe älter als drei Monate ist, wird es Zeit für die Anmeldung. Denken Sie in dem Alter bitte auch an den elektronischen Transponder (Mikrochip) vom Tierarzt.
- Hunde auf Besuch: Wenn Sie einen Hund für einen längeren Zeitraum in Pflege oder Verwahrung nehmen, muss er ab einer gewissen Frist ebenfalls angemeldet werden.
Hinweis: Für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden gelten zu Ihrer und der Sicherheit aller Bürger ergänzende, spezielle Regelungen.
Für ein gutes Miteinander (Leinenpflicht)
Damit sich Spaziergänger, Kinder, andere Tiere und auch Sie mit Ihrem Hund bei uns wohlfühlen, bitten wir um Beachtung unserer "Spielregeln":
- Im Ort: Auf allen öffentlichen Straßen und in Wohngebieten gehört der Hund an die Leine.
- In der Natur: Außerhalb der Ortschaften darf Ihr Hund gerne die Gegend erkunden – bitte leinen Sie ihn aber umgehend an, sobald Ihnen andere Personen begegnen oder in Sichtweite kommen.
- Fair geht vor: Die Missachtung der Regeln oder der gesetzlichen Vorgaben ist kein Kavaliersdelikt und kann mit teils empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Lassen Sie uns einfach alle aufeinander Rücksicht nehmen
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Vierbeiner eine tolle und glückliche Zeit in unserer Gemeinde!
Simon Breil
Ortsvorsteher Langsur
