Die Sperrung umfasst sämtliche innerörtlichen Gemeindestraßen und gilt voraussichtlich bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme Ende Juni 2026.
Das Missachten der ausgeschilderten Umleitungsstrecken führt zu einer nicht tragbaren Verkehrsbelastung innerhalb der Ortslage und gefährdet Fußgänger und Kinder — insbesondere im Bereich der Grundschule und des Kindergartens.
Die Einhaltung der Sperrung wird künftig regelmäßig durch die Polizei überwacht. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Was gilt für wen?
✅ Anlieger frei — Bewohnerinnen und Bewohner mit Wohnsitz oder Zufahrt in der Ortslage dürfen weiterhin einfahren.
✅ Einsatzfahrzeuge (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei) sind von der Sperrung ausgenommen.
❌ Allgemeiner Durchgangsverkehr ist vollständig gesperrt. Bitte den ausgeschilderten Umleitungsstrecken folgen.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den betroffenen Bereich zu umfahren und den ausgeschilderten Umleitungsstrecken zu folgen. Wir bitten um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Quelle: LBM - Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz
